In eigner Sache des AK Industrie- und Handwerksgeschichte
Der Mitautor im Verein, darf in seiner freiwilligen Arbeit nicht durch unverständliche Rechtsinterpretationen behindert werden. Er unterwirft sich dem Verhaltenskodex für Internetautoren, um eine weitestgehende Rechtsicherheit zu gewährleisten und Mitautoren nicht zu behindern.
Dieser Kodex gilt sowohl für elektronische als auch zu druckende Medien.